Die Kursdauer zur Aktualisierung nach neuer Strahlenschutzverordnung (alt §18a RöV) beträgt für Ärzte, Zahnärzte, MTA, MFA 8 akademische Stunden (6 Zeitstunden). Für ZMF, ZMA und OP Personal 4 akademische Stunden (3 Zeitstunden) uns sind von der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) anerkannt. 

Jeweils ist eine anschließende schriftliche Abschlussprüfung erforderlich.

Kursinhalte:

  • Geänderte rechtliche Grundlagen
  • Neue Dosisbegriffe und -größen, diagnostische Referenzwerte,
    Dosisflächenprodukt
  • Strahlenschutz für Patient und Personal
  • Qualitätssicherung
  • Arbeitsanweisungen
  • Rechtfertigende Indikation
  • Aufgaben der ärztlichen Stellen
  • EU Leitlinien
  • Kriterien zur Überweisung bzw. Anforderung bildgebender Verfahren
  • Medizinprodukte Gesetz (MPG)
  • Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV)
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Physikalische technische Grundlagen
  • Röntgenhistorie
  • Aspekte zu modernen Untersuchungsmethoden in der
    Heil- und Zahnheilkunde 

Mit Multiple-Choice Prüfung zu den vorher erschlossenen Inhalten als Lernerfolgskontrolle.