Die Kursdauer zur Aktualisierung nach neuer Strahlenschutzverordnung (alt §18a RöV) beträgt für Ärzte, Zahnärzte, MTA, MFA 8 akademische Stunden (6 Zeitstunden). Für ZMF, ZMA und OP Personal 4 akademische Stunden (3 Zeitstunden) uns sind von der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) anerkannt.
Jeweils ist eine anschließende schriftliche Abschlussprüfung erforderlich.Kursinhalte:
- Geänderte rechtliche Grundlagen
- Neue Dosisbegriffe und -größen, diagnostische Referenzwerte, Dosisflächenprodukt
- Strahlenschutz für Patient und Personal
- Qualitätssicherung
- Arbeitsanweisungen
- Rechtfertigende Indikation
- Aufgaben der ärztlichen Stellen
- EU Leitlinien
- Kriterien zur Überweisung bzw. Anforderung bildgebender Verfahren
- Medizinprodukte Gesetz (MPG)
- Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV)
- Arbeitsschutz
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Physikalische technische Grundlagen
- Röntgenhistorie
- Aspekte zu modernen Untersuchungsmethoden in der Heil- und Zahnheilkunde