Häufige Fragen

Kurz erklärt, sorgfältig abgegrenzt.

Wie oft muss ich aktualisieren?

Fachkunde und erforderliche Kenntnisse sind grundsätzlich mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren. Prüfen Sie immer Ihren letzten Nachweis und etwaige Auflagen.

Ist die jährliche Unterweisung derselbe Kurs?

Nein. Die Unterweisung nach § 63 StrlSchV ist tätigkeits- und arbeitsplatzbezogen und grundsätzlich jährlich zu wiederholen. Sie ersetzt nicht automatisch einen anerkannten Aktualisierungskurs.

Was geschieht, wenn die Fünfjahresfrist bereits abgelaufen ist?

Das kann eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Stelle erfordern. Wir versprechen deshalb nicht pauschal, dass eine nachgeholte Teilnahme allein genügt.

Kann ich online teilnehmen?

Nur wenn das konkrete Format vom Anerkennungsumfang erfasst ist und die organisatorischen Anforderungen erfüllt werden. Der Termin weist das Format ausdrücklich aus.

Welche Unterlagen soll ich über das Formular senden?

Keine Dokumente. Für die erste Anfrage genügen Beruf/Funktion, Kursinteresse und Kontaktangaben. Falls ein Nachweis erforderlich ist, nennen wir einen geeigneten Übermittlungsweg.

Ist die Anfrage bereits kostenpflichtig?

Nein. Das Formular ist eine unverbindliche Anfrage. Ein Vertrag entsteht erst nach transparenter Mitteilung aller Bedingungen und ausdrücklicher Bestätigung.